Pflegeversicherungsgesetz SGB XI

Voraussetzung zum Erhalt von Pflegeleistungen durch die Pflegeversicherung ist zunächst das Neue Begutachtungs Assessment (NBA) durch einen Gutachter des MdK (Medizinischer Dienst der Krankenkassen), welcher ab dem 01.01.2017 den Grad der Selbstständigkeit eines Menschen ermittelt. Je nach Grad der Selbstständigkeit wird der Patient dem Pflegegrad (PG)  1-5 zugeordnet.

Wann hat man welchen Pflegegrad?

Der Pflegegrad ergibt sich daraus, wie selbstständig ein Mensch seinen Alltag bewältigen kann und/oder wie viel Unterstützung er benötigt, um möglichst selbstständig zu sein. Dazu sind die nachfolgend genannten 6 Bereiche relevant, die verschieden prozentual gewichtet werden:

  1. Mobilität (10%): körperliche Beweglichkeit; kann der Mensch alleine aufstehen und zu Bett gehen, kann er alleine gehen, stehen, Treppen steigen, sich sicher in seinem Umfeld bewegen

  2. Kognitive und kommunikative Fähigkeiten (15%): Verstehen und Sprechen; ist der Mensch zeitlich, örtlich und situativ orientiert, kann er sich unterhalten, Risiken erkennen

  3. Verhaltensweisen und psychische Problemlagen (15%): ist der Mensch unruhig, verängstigt, gar aggressiv gegen sich und andere, lehnt er pfl. Oder mediz. Hilfe ab

  4. Selbstversorgung (40%): kann sich der Mensch selbstständig waschen, kleiden, ernähren, die Toilette aufsuchen (

  5. Bewältigung von und selbstständiger Umgang mit krankheits-oder therapiebedingter Anforderungen und Belastungen (20%): kann der Mensch seine Medikamente selbst richtig einnehmen, Insulin spritzen, BZ-Werte deuten, kommt er alleine mit seinen Hilfsmitteln z.B. Rollator oder Prothesen zurecht,

  6. Gestaltung des Alltagslebens und sozialer Kontakte (15%): kann der Mensch seinen Tagesablauf selbstständig gestalten, mit anderen Menschen alleine in Kontakt treten

Besonderheit: Bei den Punkten 2 und 3 wird der mit in die Gesamtbewertung genommen, der den höheren Punktwert hat.

Fazit: Je höher der Pflegegrad, desto mehr ist der Mensch in seiner Selbstständigkeit beeinträchtigt und auf die Hilfe anderer angewiesen.

 

Nach Feststellung des Pflegegrades, kann der Pflegebedürftige nun zwischen Pflegegeldleistung  oder Pflegesach/-Kombileistung wählen und auch bei Bedarf wechseln.

                                                                                                                

 

Preisliste Pflegesachleistung 01.2025

 

Allgemeine Informationen

* Pflegegeld            Der Pflegebedürftige erhält am Monatsersten das ihm laut seinem PG zustehende Pflegegeld auf sein Konto und stellt seine Pflege/Betreuung und Versorgung in geeigneter Weise selbst sicher.

* Pflegesachleistung                                                                                                                                                                                                                                                              Diese Leistungsart wählt der Pflegebedürftige, wenn er sich durch eine anerkannte Pflegeeinrichtung -unabhängig von der Häufigkeit der Einsätze im Monat- pflegen lassen möchte. Schöpft der Pflegedienst den Höchstbetrag des anerkannten PG nicht voll aus, so erhält der Patient automatisch von seiner Pflegekasse prozentual (Rechnung nach 3-Satz) den ihm zustehenden Restgeldbetrag auf sein Konto. Wichtig: Nicht den Differenzbetrag!

* Gemeinsamer Jahresbetrag                                                                                                                                                                                                                                Während der Inanspruchnahme des Gemeinsamen Jahresbetrages wird 50% des Pflegegeldes der anerkannten Pflegestufe weitergezahlt. Nicht in Anspruch genommener Gemeinsamer Jahresbetrag verfällt zum Jahresende- steht aber in vollem Umfang zum Jahresanfang wieder zur Verfügung. 

* Entlastungsleistungen etwa für Hilfe im Haushalt oder zur Begleitung im Alltag können auch bis zu 40% des nicht genommenen Pflegesachleistungsanspruches in Anspruch genommen werden. Nicht genutzte monatliche Beträge können bis in den Juni des Folgejahres übernommen werden.

Pflegeunterstützungsgeld als Lohnersatz kann man für eine 10-tägige bezahlte Freistellung vom Beruf bei der Pflegekasse beantragen, wenn man für die Pflege eines Angehörigen von der Arbeit freigestellt werden muss/möchte. Familienpflegezeit kann man bis zu 24 Monate beantragen. Nähere Infos dazu bei Ihrer Pflegekasse.

Rentenbeiträge zahlt die Pflegekasse für eine eingetragene Pflegeperson, wenn diese einen Pflegebedürftigen in den PG II-V wöchentlich mindestens 10 Stunden (regelmäßig auf zwei Tage in der Woche verteilt) pflegt. Wichtig: Die Pflegeperson darf nicht selbst schon Rente beziehen oder in einem Beschäftigungsverhältnis mit mehr als 30 Std./Woche sein. Außerdem entrichtet die Pflegekasse Beiträge an die Bundesagentur für Arbeit, wenn wegen der Pflege die versicherungspflichtige Beschäftigung unterbrochen oder ganz aufgegeben wird. Pflegepersonen sind während ihrer Pflegetätigkeit ebenfalls gesetzlich unfallversichert.

Pflegehilfsmittel, wie z.B. Pflegebett, Toilettenstuhl, Badewannenlifter, etc. stehen allen Pflegebedürftigen zu. Dazu benötigen Sie ein Rezept von Ihrem Hausarzt, welches Sie dann nur noch im Sanitätshaus oder bei Ihrer Pflegekasse abgeben müssen. Alles Weitere wird dann für sie geregelt.

Stand Juli 2025

Weitere Informationen unter:
Pflegenetzwerk Deutschland und Ratgeber Pflege - BM für Gesundheit