Beratungsgespräche nach § 37 bei Pflegegeldbeziehern

Pflegebedürftige, die Pflegegeld beziehen, müssen entsprechend ihres Pflegegrades alle 3  bzw. 6 Monate einen Pflegeberatungstermin mit einem zugelassenen Pflegedienst (z. B. Team Medici), einer Pflegeberatungsstelle oder Pflegeberatern ihrer Pflegekasse in Anspruch nehmen.                   

Das Beratungsgespräch hat in der Häuslichkeit des Pflegebedürftigen stattzufinden, möglichst im Beisein der Pflegeperson, und dient der Sicherstellung der Qualität der Häuslichen Pflege.               

Pflegebedürftige der Pflegegrade 1-3 müssen einen solchen Beratungstermin alle 6 Monate nachweisen. Pflegebedürftige der Pflegegrade 4+5 müssen alle 3 Monate ein entsprechendes Beratungsgespräch wahrnehmen.

Bei Nichteinhaltung der Termine behält  sich die Pflegekasse vor, das Pflegegeld teilweise oder ganz einzubehalten.

Inhalt des Gespräches ist die Beratung und Information. Dies beinhaltet unter anderem die Punkte bauliche Veränderungen, Verhinderungspflege, Pflegehilfsmittel usw.

Die Kosten des Beratungsgespräches werden vom Pflegedienst mit den Pflegekassen direkt abgerechnet.

 

Weitere Informationen unter:  
Pflegenetzwerk Deutschland   und   Ratgeber Pflege - BM für Gesundheit