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Neues Begutachtungsassessment - Wann hat man welchen Pflegegrad? (?? siehe unten)
Der Pflegegrad ergibt sich daraus, wie selbstständig ein Mensch seinen Alltag bewältigen kann und/oder wie viel Unterstützung er benötigt, um möglichst selbstständig zu sein. Dazu sind die nachfolgend genannten 6 Bereiche relevant, die verschieden prozentual gewichtet werden:
Mobilität (10%): körperliche Beweglichkeit; kann der Mensch alleine aufstehen und zu Bett gehen, kann er alleine gehen, stehen, Treppen steigen, sich sicher in seinem Umfeld bewegen
Kognitive und kommunikative Fähigkeiten (15%): Verstehen und Sprechen; ist der Mensch zeitlich, örtlich und situativ orientiert, kann er sich unterhalten, Risiken erkennen
Verhaltensweisen und psychische Problemlagen (15%): ist der Mensch unruhig, verängstigt, gar aggressiv gegen sich und andere, lehnt er pfl. Oder mediz. Hilfe ab
Selbstversorgung (40%): kann sich der Mensch selbstständig waschen, kleiden, ernähren, die Toilette aufsuchen
Bewältigung von und selbstständiger Umgang mit krankheits-oder therapiebedingter Anforderungen und Belastungen (20%): kann der Mensch seine Medikamente selbst richtig einnehmen, Insulin spritzen, BZ-Werte deuten, kommt er alleine mit seinen Hilfsmitteln z.B. Rollator oder Prothesen zurecht
Gestaltung des Alltagslebens und sozialer Kontakte (15%): kann der Mensch seinen Tagesablauf selbstständig gestalten, mit anderen Menschen alleine in Kontakt treten
Besonderheit: Bei den Punkten 2 und 3 wird der mit in die Gesamtbewertung genommen, der den höheren Punktwert hat.
Fazit: Je höher der Pflegegrad, desto mehr ist der Mensch in seiner Selbstständigkeit beeinträchtigt und auf die Hilfe anderer angewiesen.
HIER WAR NOCH EIN BILD….QUALITÄT IST ABER MIST
Weitere Informationen unter:
Pflegenetzwerk Deutschland und Ratgeber Pflege - BM für Gesundheit