Neues Begutachtungsassessment - Wann hat man welchen Pflegegrad? (?? siehe unten)

Der Pflegegrad ergibt sich daraus, wie selbstständig ein Mensch seinen Alltag bewältigen kann und/oder wie viel Unterstützung er benötigt, um möglichst selbstständig zu sein. Dazu sind die nachfolgend genannten 6 Bereiche relevant, die verschieden prozentual gewichtet werden: 

  1. Mobilität (10%): körperliche Beweglichkeit; kann der Mensch alleine aufstehen und zu Bett gehen, kann er alleine gehen, stehen, Treppen steigen, sich sicher in seinem Umfeld bewegen 

  2. Kognitive und kommunikative Fähigkeiten (15%): Verstehen und Sprechen; ist der Mensch zeitlich, örtlich und situativ orientiert, kann er sich unterhalten, Risiken erkennen 

  3. Verhaltensweisen und psychische Problemlagen (15%): ist der Mensch unruhig, verängstigt, gar aggressiv gegen sich und andere, lehnt er pfl. Oder mediz. Hilfe ab 

  4. Selbstversorgung (40%): kann sich der Mensch selbstständig waschen, kleiden, ernähren, die Toilette aufsuchen 

  5. Bewältigung von und selbstständiger Umgang mit krankheits-oder therapiebedingter Anforderungen und Belastungen (20%): kann der Mensch seine Medikamente selbst richtig einnehmen, Insulin spritzen, BZ-Werte deuten, kommt er alleine mit seinen Hilfsmitteln z.B. Rollator oder Prothesen zurecht

  6. Gestaltung des Alltagslebens und sozialer Kontakte (15%): kann der Mensch seinen Tagesablauf selbstständig gestalten, mit anderen Menschen alleine in Kontakt treten

Besonderheit: Bei den Punkten 2 und 3 wird der mit in die Gesamtbewertung genommen, der den höheren Punktwert hat.

Fazit: Je höher der Pflegegrad, desto mehr ist der Mensch in seiner Selbstständigkeit beeinträchtigt und auf die Hilfe anderer angewiesen.

HIER WAR NOCH EIN BILD….QUALITÄT IST ABER MIST

Weitere Informationen unter:
Pflegenetzwerk Deutschland und Ratgeber Pflege - BM für Gesundheit