Pflegeunterstützungsgeld und Familienpflegezeit

Wenn man für die Pflege eines Angehörigen von der Arbeit freigestellt werden muss/möchte, kann man Pflegeunterstützungsgeld als Lohnersatz für eine 10-tägige bezahlte Freistellung vom Beruf bei der Pflegekasse beantragen.

Die Einzelheiten regelt das Gesetz zur besseren Vereinbarkeit von Familie, Pflege und Beruf.

Weitergehende Unterstützung, wie z.B. die Familienpflegezeit bis zu 24 Monate erfragen Sie bitte bei Bedarf bei Ihrer Pflegekasse.

Weitere Informationen unter:
Pflegenetzwerk Deutschland und Ratgeber Pflege - BM für Gesundheit