Antrag auf Entlastungsleistungen nach §45b

Der Versicherte muss die Leistungen bei seiner Pflegekasse beantragen.

Er hat hierbei die Wahl   

  • entweder in Vorleistung zu gehen, also die Leistungen zunächst selbst zu bezahlen und sich das Geld im genehmigten Umfang von der Pflegekasse erstatten zu lassen oder

  • der von ihm gewählten Pflegeeinrichtung seinen Anspruch gegen die Pflegekasse abzutreten, so dass die Pflegeeinrichtung ihre Leistungen direkt mit der Pflegekasse abrechnen kann.

Entsprechende Musteranträge können Sie bei uns oder Ihrer Pflegekasse bekommen.