Pflegehilfsmittel & Einmalverbrauchsartikel

Pflegehilfsmittel

Generell stehen allen Pflegebedürftigen zur Erleichterung und Sicherstellung ihrer Pflege und Versorgung Pflegehilfsmittel wie z.B. Pflegebett, Toilettenstuhl, Badewannenlifter, Rollator u.v.m. zu.          
Sie müssen nur zunächst vom Hausarzt per Rezept verordnet und dann an ein Sanitätshaus oder die Kranken/Pflegekasse weitergegeben werden.
Nach Prüfung der Notwendigkeit, wird das verordnete Hilfsmittel an den Pflegebedürftigen ausgeliefert.
Wenn der Pflegebedürftige nicht von der Zuzahlung befreit ist, wird er einmalig mit 10% an den Kosten des verordneten Hilfsmittels beteiligt.
Das Pflegehilfsmittel ist nur eine Leihgabe und bleibt immer Eigentum der Kranken-und Pflegekasse.

 

Einmalverbrauchsartikel

Jeder Pflegebedürftige hat Anspruch auf Einmalverbrauchsartikel im Wert von aktuell monatlich 40,-€.
Diese können sein:

  • Einmalhandschuhe

  • Einmalkrankenunterlagen

  • Hände-und Flächendesinfektionsmittel

  • nach Absprache auch weitere Einmalartikel

 

Viele Apotheken und Sanitätshäuser bieten da ihre Dienste an und liefern einzelne oder auch individuelles Pakete frei Haus.
Bei einer erteilten Abtretungserklärung kann die Apotheke oder das Sanitätshaus auch direkt mit den Pflegekassen abrechnen.

Weitere Informationen unter:
Pflegenetzwerk Deutschland und Ratgeber Pflege - BM für Gesundheit